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PTDATA-828 Hinweis zur Musterchargennummer auto-generated FHIR files by GitHub Actions (CI FSH to FHIR Validation)
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Original file line number | Diff line number | Diff line change |
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@@ -43,15 +43,30 @@ select | |
Feldname: id, Kurzbeschreibung: short, Hinweise: comment | ||
``` | ||
## Beispiele | ||
### Beispiele | ||
Valide Beispiele für das Profil Medikament: | ||
{{json:ExampleISiKMedikament1}} | ||
{{json:ExampleISiKMedikament2}} | ||
## Interaktionen | ||
### Übergangslösung für die Chargendokumentation beim Verblistern | ||
Für eine Einführung in den Sachverhalt, siehe [Chargendokumentation: Lösung für Verblisterer gefunden](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2023/11/13/chargendokumentation-loesung-fuer-verblisterer-gefunden). | ||
Die dort angesprochene Lösung kann auch auf den stationären Sektor übertragen werden und im Modul ISiK Mdeikation Anwendung finden. | ||
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MaxMTheilig
Author
Contributor
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#### `Medication.lot-number` | ||
**Bedeutung:** Chargennummer | ||
**Hinweise:** Bitte beachten Sie die Regelungen der Bundesmantelvertragspartner für den [Bereich der Apotheken](https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/apotheken/apotheken.jsp) . Insbesondere den Technischen Anhang 7 (TA7) zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V in der aktuellsten Fassung, [Stand der Veröffentlichung](https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/leistungserbringer_1/apotheken/technische_anlagen_aktuell/TA7_004_20231017.pdf). | ||
**Relevanter Passus:** Soweit die Übermittlung der Chargenbezeichnung beim „Stellen“ von Arzneimitteln technisch nicht möglich ist, wird bis zur Schaffung entsprechender technischer Möglichkeiten analog § 312 Absatz 1 Nummer 3 SGB V ausnahmsweise bis zum 30. Juni 2025 von der Verpflichtung zur Chargendokumentation abgesehen. | ||
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p-geibel
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Anstelle der tatsächlichen Chargenbezeichnungen ist „STELLEN“ in das entsprechende Datenfeld einzutragen. | ||
Dabei sind die Abrechnungs- und rahmenvertraglichen Regelungen im Übrigen einzuhalten, insbesondere ist sicherzustellen, dass die in Anlage 9 § 2 Satz 1 des Rahmenvertrages nach § 129 Absatz 2 SGB V beschriebenen Mitwirkungspflichten auf Nachfrage erfüllt werden. Siehe: [Ergänzung in der Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Abs. 3 SGB V](https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/leistungserbringer_1/apotheken/technische_anlagen_aktuell/FAQ-Liste_TA7-V004_001_20231127.pdf) | ||
### Interaktionen | ||
Für die Ressource Medication MÜSSEN die REST-Interaktionen "READ", "CREATE" und "UPDATE" implementiert werden. | ||
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Original file line number | Diff line number | Diff line change |
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@@ -124,8 +124,10 @@ Description: "Dieses Profil ermöglicht die Abbildung von patientenunabhängigen | |
* code 1..1 MS | ||
* batch MS | ||
* ^short = "Angaben zur Charge" | ||
* ^comment = "Bitte beachten Sie die Regelungen der Bundesmantelvertragspartner: https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/apotheken/apotheken.jsp . Insbesondere den Technischen Anhang 7 (TA7) zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V in der aktuellsten Fassung." | ||
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p-geibel
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* lotNumber MS | ||
* ^short = "Chargennummer" | ||
* ^comment = "Gemäß Anlage 1 der TA7 kann hier übergangsweise bis zum 30. Juni 2025 eine Musterchargennummer (\"STELLEN\") eingetragen werden. Wenn die Übermittlung der Chargenbezeichnung beim Stellen von Arzneimitteln technisch nicht möglich ist, z.B. beim Verblistern, wird von der Verpflichtung zur Chargendokumentation abgesehen. Dementsprechend kann anstatt der tatsächlichen Chargenbezeichnungen \"STELLEN\" in das hierbeschirebene Datenfeld eingetragen werden." | ||
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Invariant: isik-med-1 | ||
Description: "Medikamenten-Code, -Bezeichnung oder Inhaltsstoffe müssen angegeben werden." | ||
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Wir sind von GKV-SV informiert worden, dass die genannte Lösung nur im Heim- und Pflegebereich verwendet werden soll und nicht im Krankenhaus. Wir sind derzeit im Austausch mit dem GKV-SV zur Chargendokumentation für Begleitmedikationen die in Ambulanzvorräten gelagert werden und von dort an den Patienten abgegeben werden. Insofern kann es sein, dass es doch zu einer ähnlichen Übergangslösung kommt, wobei wir eine dauerhafte Lösung anstreben. Wir schlagen vor in Zeile 57 zumindest "gegebenenfalls" zu ergänzen, es sei denn Sie haben andere Informationen. Oder "Es wird derzeit geprüft, ob eine entsprechende Lösung auch für den Krankenhausbereich gefunden werden kann.". Es sollte niemand auf eine falsche Fährte geführt werden.